Nach den Ferien wird zwar nicht alles, aber einiges anders an Hessens Schulen.
Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche: Erstmals werden auch in der Grundschule Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen erfaßt (bisher war das in den ersten vier Klassen auf Lese- und Rechtschreibschwäche begrenzt).
Nachteilsausgleich: Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen erhalten individuelle Förderung. Neu ist auch der sogenannte Nachteilsausgleich: Legasthenie oder Dyskalkulie werden in der Notengebung positiv berücksichtigt. Im Extremfall gilt Notenschutz, das heißt, auf die Note kann ganz verzichtet werden.
Rechtschreibung: Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt die amtliche Regelung der Rechtschreibung in der Fassung von 2006 als verbindliche Grundlage für den Unterricht an allen hessischen Schulen. Die gültige Fassung von Regeln und das Wörterverzeichnis sind im Internet (www.rechtschreibrat.com) zugänglich. Nach einem Erlaß des Kultusministeriums vom Mai dieses Jahres werden jedoch bis zum 31. Juli 2007 Schreibweisen, die duch die amtliche Reglung überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
Textauszug aus Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 13.08.2006, Nr. 32 / Seite R2