EU-Abgeordnete fordern: Dys-kriminierung vermeiden!


Störungen der Sprachentwicklung, der zielgerichteten Körpermotorik, Legasthenie, Rechenschwäche und Aufmerksamkeitsstörungen: Probleme, unter denen viele Kinder leiden und die zu lebenslangen Schwierigkeiten und zur Ausgrenzung führen können, wenn sie nicht früh erkannt und behandelt werden. Die EU-Abgeordneten haben in der vergangenen Plenartagung eine Erklärung dazu angenommen, mit der das Parlament fordert, „Dys-Kinder“ besser zu unterstützen und die Früherkennung zu verbessern.

Dysphasie, Dyspraxis, Dyslexie, Dyskalkulie – Begriffe, die Probleme beschreiben, von denen (zusammen mit der krankhaften Störung der Aufmerksamkeit) schätzungsweise jedes zehnte Kind in Europa betroffen ist.

Worum geht es?

Dysphasie: Störung der Sprachentwicklung; Symptome sind undeutliche Wörter, Ausdrücke im Telegrammstil oder isolierte Wörter und Syntaxstörungen (Aufbau der Sätze), Wortfindungsschwäche, Schwierigkeiten beim Strukturieren der mündlichen Rede.

Dyspaxie:
Eine Störung der zielgerichteten planvollen Körpermotorik, beziehungsweise der zielgerichteten Handlungsabfolge von zielgerichteten, koordinierten Körperbewegungen. Dyspraktische Kinder können Körper und Umwelt nur schlecht aufeinander abstimmen und haben Probleme mit der Räumlichkeit ihrer Umgebung.

Dyslexie: Lese- und (Recht-) Schreibschwäche, entspricht dem in Deutschland geläufigeren Begriff der Legasthenie.

Dyskalkulie: Rechenschwäche. Probleme zu zählen, Mengen zu schätzen und allgemein mit Zahlen umzugehen.

Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom: Unregelmäßigkeiten in der Aufmerksamkeit, die zu unsystematischen und langsamen Lösung von Aufgaben führt, vermehrte Ablenkbarkeit, tritt oft in Verbindung mit Hyperaktivität auf.

Was fordert das Europaparlament?

Die Europa-Abgeordneten wollen, dass Dys-Kindern und den Dysfunktionen im Rahmen der Kinderrechtsstrategie der EU besondere Aufmerksamkeit zuteil wird. Sie fordern den Ministerrat und die EU-Kommission auf, eine „Charta für dysfunktionale Kinder“ zu erstellen.

Besonders wichtig seien „frühzeitige Beachtung, Früherkennung, systematische Diagnostik und Betreuung“, denn in vielen EU-Staaten blieben die Dysfunktionen zunächst unerkannt und führten später zu Integrationsproblemen und zur Diskriminierung. Auch sollte ein europäisches multidisziplinären Netzes für spezifische Lernschwierigkeiten geschaffen und gefördert werden, so das Europaparlament.

Schriftliche Erklärungen:

Eine schriftliche Erklärung ist ein kurzer Text (von höchstens 200 Wörtern), den einzelne Abgeordnete (höchstens 5) ihren Kollegen zur Unterschrift vorlegen.

Wenn die Erklärung von der Hälfte aller 785 EU-Abgeordneten unterschrieben wurde, gilt sie mit der Feststellung des Präsidenten, dass die Mindestzahl erreicht wurde, als vom Europäischen Parlament angenommen. Sie wird ins Protokoll der aktuellen Plenarsitzung aufgenommen und im Amtsblatt veröffentlicht.

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